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   BAG, 11.06.1992 - 6 AZR 193/91   

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https://dejure.org/1992,2325
BAG, 11.06.1992 - 6 AZR 193/91 (https://dejure.org/1992,2325)
BAG, Entscheidung vom 11.06.1992 - 6 AZR 193/91 (https://dejure.org/1992,2325)
BAG, Entscheidung vom 11. Juni 1992 - 6 AZR 193/91 (https://dejure.org/1992,2325)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 70, 332
  • NZA 1993, 672
  • BB 1993, 1088
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 19.07.1972 - 2 BvL 7/71

    Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter

    Auszug aus BAG, 11.06.1992 - 6 AZR 193/91
    Ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG liegt vor, wenn sich für eine bestimmte Differenzierung "ein vernünftiger, aus der Natur der Sache sich ergebender oder sonstwie einleuchtender Grund nicht finden läßt, wenn also für eine am Gerechtigkeitsgedanken orientierte Betrachtungsweise die Regelung als willkürlich bezeichnet werden muß" (vgl. BVerfG Beschluß vom 19. Juli 1972, BVerfGE 33, 367, 384).
  • BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83

    Kündigungsfristen für Arbeiter

    Auszug aus BAG, 11.06.1992 - 6 AZR 193/91
    Die Sonderbestimmungen verstoßen auch nicht gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, an den die Tarifvertragsparteien wie der staatliche Gesetzgeber gebunden sind (vgl. BVerfGE 82, 126 = AP Nr. 28 zu § 622 BGB; BAG Urteil vom 4. Februar 1981, BAGE 35, 43, 47 [BAG 04.02.1981 - 4 AZR 967/78] = AP Nr. 45 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; Wiedemann/Stumpf, TVG, 5. Aufl., Einl. Rz 57 und 62).
  • BAG, 18.01.1990 - 6 AZR 386/89

    Beginn und Ende der Arbeitszeit im öffentlichen Dienst

    Auszug aus BAG, 11.06.1992 - 6 AZR 193/91
    Wenn die Tarifvertragsparteien ohne weitere Erläuterung solche in der Rechtssprache geläufigen Begriffe verwenden, ist anzunehmen, daß sie diese im allgemein anerkannten Sinne verstanden wissen wollen (BAGE 65, 1, 11 [BAG 18.01.1990 - 6 AZR 386/89] = AP Nr. 16 zu § 15 BAT, zu II 3 d der Gründe, m. w. N.).
  • BAG, 04.02.1981 - 4 AZR 967/78

    Realschullehrerin - Anteil der nebenberuflichen Beschäftigung - Einstellung in

    Auszug aus BAG, 11.06.1992 - 6 AZR 193/91
    Die Sonderbestimmungen verstoßen auch nicht gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, an den die Tarifvertragsparteien wie der staatliche Gesetzgeber gebunden sind (vgl. BVerfGE 82, 126 = AP Nr. 28 zu § 622 BGB; BAG Urteil vom 4. Februar 1981, BAGE 35, 43, 47 [BAG 04.02.1981 - 4 AZR 967/78] = AP Nr. 45 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; Wiedemann/Stumpf, TVG, 5. Aufl., Einl. Rz 57 und 62).
  • BAG, 10.06.1988 - 2 AZR 7/88

    Neueinstellung nach BeschFG 1985

    Auszug aus BAG, 11.06.1992 - 6 AZR 193/91
    Zutreffend hat das Berufungsgericht darauf hingewiesen, daß zwischen der mit einer Norm beabsichtigten Zielsetzung und der tatsächlichen Verwirklichung durch die einzelnen Regelungen unterschieden werden muß (vgl. BAG Urteil vom 10. Juni 1988 - 2 AZR 7/88 - AP Nr. 5 zu § 1 BeschFG 1985, zu III 4 c der Gründe).
  • BAG, 29.06.1988 - 4 AZR 90/88

    Eingruppierung von Kapitän auf Sicherheitsboot - Verhältnis zu

    Auszug aus BAG, 11.06.1992 - 6 AZR 193/91
    Einen Zwang, einen Vorgesetzten höher einzugruppieren als einen untergebenen Mitarbeiter, gibt es nicht, wenn auch in der Praxis Vorgesetzte in der Regel höher eingruppiert sind (vgl. BAG Urteil vom 29. Juni 1988 - 4 AZR 90/88 - nicht veröffentlicht).
  • BAG, 14.10.1993 - 6 AZR 221/92

    Anordnung der Anwesenheit an Bord - Verlassen eines Schiffes bei Nichtanordnung

    An den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG sind die Tarifvertragsparteien wie der staatliche Gesetzgeber gebunden (vgl. BVerfGE 82, 126 = AP Nr. 28 zu § 622 BGB; BAGE 35, 43, 47 [BAG 04.02.1981 - 4 AZR 967/78] = AP Nr. 45 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAG Urteil vom 29. Juni 1988 - 4 AZR 90/88 - nicht veröffentlicht; Senatsurteile vom 11. Juni 1992 - 6 AZR 193/91 - AP Nr. 1 zu TVAL II Anhang D, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen und vom 17. Dezember 1992 - 6 AZR 91/92 - AP Nr. 1 zu § 2 BAT SR 2 e II, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.06.2018 - 2 Sa 289/17

    Eingruppierung eines Meisters bei den US-Stationierungsstreitkräften -

    Der Meisterzuschlag setzt mithin voraus, dass das Tabellengehalt des Meisters weniger als 110 v.H. des höchsten Tabellenlohns beträgt, der einem unterstellten Arbeiter zusteht, während das Gehalt eines dem Meister unterstellten Angestellten unberücksichtigt bleibt ( BAG 11. Juni 1992 - 6 AZR 193/91 - NZA 1993, 672 ).
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